25. Februar 2021: Covid-19 und die Inhaftierung von Flüchtlingen

(Un-)gelernte Lektionen

JRS-Europe untersuchte während der Covid-19-Pandemie-Zeit die Situation von inhaftierten Flüchtlingen in sechs EU-Mitgliedstaaten. Sehr unterschiedliche Haltungen und Massnahmen kommen darin zum Ausdruck. Was dabei (NICHT) gelernt wurde, und welche Massnahmen JRS fordert…

Report-Covid-19-and-immigration-detention

JRS-Europe untersuchte während der Covid-19-Pandemie-Zeit die Situation von inhaftierten Flüchtlingen in sechs EU-Mitgliedstaaten. Sehr unterschiedliche Haltungen und Massnahmen kommen darin zum Ausdruck. Was dabei (NICHT) gelernt wurde, und welche Massnahmen JRS fordert…

Von Spanien, wo alle inhaftierten abgewiesenen Flüchtlinge vorübergehend freigelassen wurden, bis Malta und Portugal, die mit den gefangen gesetzten Flüchtlingen umgehen, als gäbe es keine Pandemie.

JRS-Europe schlägt den nationalen Behörden unter anderem folgende Massnahmen vor:

  • Offizielle Aufhebung der Inhaftierung von Migrant*innen
  • Freilassung aller inhaftierten Flüchtlinge
  • Sicherstellung der menschenwürdigen Unterbringung von freigelassenen Flüchtlingen
  • Verleihung eines regulären Status aller freigelassener Flüchtlinge
  • Bildung gemeinschaftsbasierter Alternativen anstelle von Haft

An die Adresse der europäischen Kommission richtet JRS-Europe folgende Empfehlungen:

  • Bildung klarer Richtlinen für alle Mitgliedstaaten zum Verzicht auf Zwangsausschaffungen während der ganzen Pandemie-Zeit.
  • Bildung klarer Richtlinen für alle Mitgliedstaaten zum Verzicht auf Inhaftierung von Ausreisepflichtigen Flüchtlingen während der Zeit, in der von internationalen Reisen abgeraten wird, oder in den meisten Fällen gar nicht möglich sind.

Hier geht es zum ganzen Text.

Als Mitglied in allen Abkommen, die den EU-Schengenraum betreffen, ist auch die Schweiz angehalten, sich an diesen Empfehlungen zu orientieren.