26. Januar 2021: JRS-Schweiz fordert vorläufige Aufnahme von afghanischen, äthiopischen und eritreischen Landsleuten

«Ohne dabei das Gesicht zu verlieren»

Der in Äthiopien aufflammende Bürgerkrieg, die anhaltende Diktatur in Eritrea und die wachsende Destabilisierung in Afghanistan bedeuten starke Gründe für eine vorläufige Aufnahme aller abgewiesener Asylsuchender aus diesen Ländern.

BAZEmbrach

«Bundesasylzentrum BAZ ohne Verfahrensfunktion» Durchgangslager für abgewiesene Asylsuchende in Embrach/ZH. Foto: Christoph Albrecht SJ

Der in Äthiopien aufflammende Bürgerkrieg, die anhaltende Diktatur in Eritrea und die wachsende Destabilisierung in Afghanistan sind starke Gründe für eine vorläufige Aufnahme aller abgewiesener Asylsuchender aus diesen Ländern.

Annelies Müller, Mitbegründerin und Geschäftsführerin des Vereins GiveaHand.ch, schreibt in einem offenen Brief:

«Während die Menschenrechtslage in Eritrea trotz Friedensschluss mit Äthiopien unverändert schlecht blieb, hat auch die Situation beim grossen Nachbarn Äthiopien nicht das gebracht, was sich das SEM und das BVGer in völliger Verkennung der tatsächlichen Entwicklungen einzureden suchten. Im Norden des Landes herrscht jetzt Krieg – laut Premier Abiy zeitlich begrenzt und zielgerichtet zwar, aber unter Miteinbezug des Diktators aus Eritreas Hauptstadt Asmara, der die abtrünnigen Tigraymilizen vom Norden her angreifen lässt. Und von wem? Von in landesweiten Razzien eiligst auf Lastwagen zusammengetriebenen eritreischen Jugendlichen, einige davon erst 14 oder 15 Jahre alt, die nun als Kanonenfutter vor den äthiopischen Truppen her in Richtung Grenze getrieben werden.»

Kopien unseres Appells gehen auch

  • an den UNO-Sonderberichterstatter für Eritrea, Dr. Mohamed Abdelsalam Babiker
  • an den UNO-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer
  • an den UNO-Sonderberichterstatter für Migration, Felipe Gonzalez Morales und
  • an den UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi.

Der Gipfel an Zynismus stellt ein vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für den 27. Januar 2021 geplanter Sonderflug nach Äthiopien dar; abgewiesene Äthiopier*innen mitten in der Pandemie in ein derart unsicheres Gebiet zurückzuschicken bedeutet nichts Anderes, als deren physisches und psychisches Wohlergehen wissentlich zu gefährden (s. auch die Medienmitteilungen von Amnesty Schweiz in Deutsch und Französisch).

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH schreibt am 10.12.2020 zu Afghanistan:

«Nach über 40 Jahren Krieg und Gewalt bleibt die Situation für die Zivilbevölkerung vielerorts in Afghanistan lebensgefährlich. Die Taliban kontrollieren heute so grosse Gebiete wie nie zuvor seit 2001, und die Sicherheitslage verschlechtert sich im ganzen Land. UNHCR schliesst die Stadt Kabul in seinen Richtlinien als interne Fluchtalternative aus. Auch für Personen aus Kabul ist eine Rückkehr dorthin aus Sicht der SFH wegen der weiterhin extrem gefährlichen Lage nicht zumutbar.»

Ganzer Text: Ausschaffungen nach Afghanistan unhaltbar

Deshalb ruft auch JRS-Schweiz den Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration SEM dazu auf, den Menschen aus den genannten drei Ländern grundsätzlich einen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu gewähren.