1. April 2020: Coronavirus: Bundesrat erlässt angepasste Regeln für Asylverfahren

Rechtsstaatlichkeit im Asyl-Verfahren nicht mehr garantiert

JRS-Schweiz stellt sich hinter den Appell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), «dass es grundsätzlich keine Anhörungen ohne Rechtsvertretende oder – im Falle des altrechtlichen Verfahrens – ohne Hilfswerkvertretung (HWV) geben soll. Diese rechtsstaatlichen Errungenschaften dürfen auch in einer Notsituation nicht preisgegeben werden.»

Der Bundesrat hat in der heutigen Medienmitteilung versichert, genügend Massnahmen zur ansteckungssicheren Unterbringung von Asylsuchenden anzuordnen, und angekündigt, dass die Asyl- und Wegweisungsverfahren auch während dieses Corona-Ausnahmezustandes weiterhin durchgeführt werden. 

JRS-Schweiz begrüsst alle Anstrengungen zum Schutz der Asylsuchenden und aller in Bedreuung und Verfahren involvierten Personen. Allerdings darf diese Situation nicht zu noch mehr Fehlentscheidungen in den Asylverfahren führen. Deshalb stellt sich JRS-Schweiz hinter den Appell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), «dass es grundsätzlich keine Anhörungen ohne Rechtsvertretende oder – im Falle des altrechtlichen Verfahrens – ohne Hilfswerkvertretung (HWV) geben soll. Diese rechtsstaatlichen Errungenschaften dürfen auch in einer Notsituation nicht preisgegeben werden.» Ganzer Text hier.

In Bezug auf die Unterbringung braucht es weiterhin eine unabhängige kritische Beobachtung, ob und wie die bundesrätlichen Versprechen für die CoVid-19-Hygienemassnahmen tatsächlich eingehalten werden. JRS-Schweiz ist dazu in direktem Kontakt mit Betroffenen und mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.  Siehe auch das Statement vom 31. März.