13.9.2023: Bedauern über das Nein des Ständerats zur Motion Streiff-Feller

Ein Armutszeugnis für die Schweiz

Der JRS-Schweiz bedauert mit einigen anderen solidarischen Organisationen und Gruppierungen den negativen Entscheid des Ständerates zur Motion Streiff-Feller. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) schreibt dazu: "Die kleine Kammer [...] hat damit die Chance verpasst, rund 3000 abgewiesenen Asylsuchenden, die seit Jahren in der Langzeitnothilfe leben, einen Ausweg aus

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Der JRS-Schweiz bedauert mit einigen anderen solidarischen Organisationen und Gruppierungen den negativen Entscheid des Ständerates zur Motion Streiff-Feller. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) schreibt dazu: «Die kleine Kammer […] hat damit die Chance verpasst, rund 3000 abgewiesenen Asylsuchenden, die seit Jahren in der Langzeitnothilfe leben, einen Ausweg aus der Sackgasse zu öffnen. Noch in der Frühjahrssession hatte der Nationalrat die Motion der früheren EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller angenommen. Der Vorstoss wollte dieser spezifischen Gruppe von Menschen in Langzeitnothilfe einen geregelten Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt bieten. […] Bei den Betroffenen in der Langzeitnothilfe handelt es sich um Personen, die ihrer Ausreisepflicht gar nicht nachkommen können – etwa weil es ihnen nicht möglich ist, heimatliche Reisepapiere zu erhalten. Diese Menschen leben seit Jahren in der Schweiz, beherrschen meist eine Landessprache, sind integriert und nicht straffällig geworden. Sie dürfen aber nicht arbeiten, haben keinen Zugang zu Integrationsangeboten und müssen in Kollektivunterkünften mit 8 bis 12 Franken Nothilfe am Tag leben. Sie haben dadurch kaum eine Chance, sich aus eigener Kraft aus der Notlage zu befreien. […] Die unwürdige und aussichtslose Situation der «regulären Illegalität» und der Langzeitbezug von Nothilfe sind nicht nur für die Betroffenen verheerend, sondern auch für Bund, Kantone und Gemeinden problematisch. Denn das auf Bundesebene geregelte Nothilfesystem belastet neben dem Budget des Bundes zunehmend jenes der Kantone, da die Kostenverteilung ursprünglich auf eine kurze Verweildauer der Nothilfebezüger ausgerichtet wurde. Mit der Motion hätte sich ein beträchtliches Sparpotenzial insbesondere zur Entlastung von Kantonen und Gemeinden ergeben. Zudem hätten die Betroffenen mit einer Arbeitserlaubnis einen Beitrag gegen den Personalmangel leisten können.»

Der JRS-Schweiz schliesst sich der Forderung der SFH an, die «fordert, dass für Personen, welche die Schweiz aus technischen oder gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können, eine vorläufige Aufnahme geprüft wird. Zudem sind individuelle Härtefallgesuche vertieft zu prüfen.»

Zur Medienmitteilung der SFH