13. November 2020: Podium zur Problematik des Nothilferegimes.

Nothilfe ist keine Lösung für abgewiesene Asylsuchende

Eigentlich ist die Nothilfe ein Instrument zur Verhinderung äusserster Armut in der Schweiz. «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.» (Art.

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Bild: Im Nothilfelager Rohr, Glattbrugg, Foto: Christian Ender

Solange geflüchtete Menschen an einem Ort nicht wirklich ankommen können, ist ihre Lebenssituation eine Verlängerung der fluchtbedingten psychischen Extremerfahrung. Wer am Ende des Asylverfahrens mit einem Negativentscheid konfrontiert ist, steckt erneut wieder im Dauerstress. Viele können nicht zurück in ihr Herkunftsland. Sie kommen hier ins Nothilferegime, d.h. Arbeits- und Ausbildungsverbot, Präsenzzwang im Nothilfelager und ständige Angst, von der Polizei kontrolliert und für ein paar Monate inhaftiert zu werden.

Eigentlich ist die Nothilfe ein Instrument zur Verhinderung äusserster Armut in der Schweiz. «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.» (Art. 12 BV) Im Falle von abgewiesenen Asylsuchenden wird die Nothilfe an die Einhaltung von willkürlich anmutenden und schikanösen Regeln geknüpft, um die Geflüchteten zur «freiwilligen» Ausreise zu bewegen.

NGOs und solidarische Gruppen, psychologische und sozialwissenschaftliche Studien kritisieren diese Praxis. Hier z.B. mit diesem Vortrag des Präsidenten der Eidgenössischen Migrationskommission Walter Leimgruber. Oder an diesem von Terre des Hommes am 11.11.2020 organisierten Podium.

Mehr zur Situation der abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Zürich in diesem Artikel: Nothilfe – Angst, Willkür und Isolation.

Tribünen-Beitrag (NZZ) von Pfr. Daniel Winkler zur katastrophalen Situation von Menschen in Langzeit-Nothilfe vor, während und nach der Pandemie.